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INTESTA
Testamentarische Erbfolge

Nachlaßangelegenheiten werden normalerweise durch ein Testament
- den sogenannten letzten Willen - geregelt.
Tritt für nahe Verwandte (Ehepartner, Kinder, Enkel) ein solcher Erbfall
ein, dann können diese ihre Erbansprüche gegenüber dem Nachlaßgericht weitestgehend selbst vertreten.

Gesetzliche Erbfolge

Kompliziert sind Erbfälle, bei denen die gesetzliche oder natürliche
Erbfolge (Intestaterbfolge) greift.
Hier sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sogenannte
unbekannte Beteiligte aufgefordert ihre Erbansprüche geltend
zu machen.

Tatsächlich führt das jedoch überwiegend nicht zum Auffinden der Erben.
Wer ist schon in der Lage über Generationen und aus häufig
wechselnden Namen zu erkennen,
daß er mit dem Erblasser blutsverwandt und somit nach der
gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt ist ?


Nachstehende Graphik verdeutlicht die Situation !
Erbfolge