Testamentarische Erbfolge Nachlaßangelegenheiten werden normalerweise durch ein Testament - den sogenannten letzten Willen - geregelt. Tritt für nahe Verwandte (Ehepartner, Kinder, Enkel) ein solcher Erbfall ein, dann können diese ihre Erbansprüche gegenüber dem Nachlaßgericht weitestgehend selbst vertreten.
Gesetzliche Erbfolge Kompliziert sind Erbfälle, bei denen die gesetzliche oder natürliche Erbfolge (Intestaterbfolge) greift. Hier sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sogenannte unbekannte Beteiligte aufgefordert ihre Erbansprüche geltend zu machen.
Tatsächlich führt das jedoch überwiegend nicht zum Auffinden der Erben. Wer ist schon in der Lage über Generationen und aus häufig wechselnden Namen zu erkennen, daß er mit dem Erblasser blutsverwandt und somit nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt ist ?