Frage:
Muss man an INTESTA etwas voraus bezahlen?
Antwort:
NEIN! INTESTA erhält ausschließlich ein Erfolgshonorar.
Dieses wird nur fällig, wenn Sie als tatsächlicher Erbe (durch Erbschein)
festgestellt werden.
Erst dann wird das Honorar fällig und aus dem Nachlaßguthaben gezahlt.