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Fragen
Frage:
Muss man an INTESTA etwas voraus bezahlen?

Antwort:
NEIN! INTESTA erhält ausschließlich ein Erfolgshonorar.
Dieses wird nur fällig, wenn Sie als tatsächlicher Erbe (durch Erbschein)
festgestellt werden.

Erst dann wird das Honorar fällig und aus dem Nachlaßguthaben gezahlt. 
INTESTA
Frage:
Ist der betreffende Nachlaß überschuldet ?

Antwort:
NEIN! Denn aus Schulden kann INTESTA kein Honorar erzielen;
und INTESTA ermittelt nicht für die Katz !
Frage:
Werden meine Personendaten vertraulich behandelt ?

Antwort:
JA! INTESTA verwendet Personendaten ausschließlich um Zusammenhänge mit Nachlaßsachen zu ermitteln und aufzuzeigen.
Personendaten werden niemals unbefugten Dritten zugänglich gemacht.