INTESTA ist der jeweilige Nachlaßwert seiner Höhe und Art nach bekannt.
Deshalb kann ein Erbanwärter davon ausgehen, daß der Nachlaß nicht überschuldet ist.
INTESTA erhält ein Honorar aus diesem Nachlaßwert.
Deshalb werden von INTESTA nur Erbfälle bearbeitet bei denen entsprechende positive Nachlaßwerte vorhanden sind. Diese Nachlaßwerte bestehen in der Regel aus
Bargeld Immobilien hochwertigerem Hausrat Schmuck Bildern und anderen Kunstwerken
Geringwertiger Hausrat wird in der Regel mit Einwilligung des Gerichtes, beräumt und veräußert.